3  Veterinärwesen

3.1 Veterinärkontrollen an Veranstaltungen

Die folgenden Ziffern fassen die wichtigsten reglementarischen Grundlagen zusammen und schlagen Verfahren vor, die als optimal angesehen werden. Die Jurypräsident oder der Jurypräsident ist für die Durchführung der Kontrollen verantwortlich und kann die Verfahren gegebenenfalls an die jeweiligen Bedingungen anpassen.

HinweisReglementsgrundlage – VetR 5.2.2 Von der Jurypräsidentin oder vom Jurypräsidenten angeordnete Kontrollen

1 Die Jurypräsidentin oder der Jurypräsident/TD kann folgende Kontrollen anordnen:

  • Prüfung von Medikationserklärungen
  • Identität der Pferde (Pässe)
  • Ponymessbescheinigung (Stockmasskontrolle der Ponys)
  • Impfzustand (Anhang III)
  • Gesundheitszustand, physischer Zustand (fit to compete) und Wohlergehen des Pferdes
  • sowie weitere begründete Kontrollen nach Ermessen (siehe u.a. GR 2.4)
WichtigKontrollen pro Veranstaltung

Die oder der Jurypräsident:in/Technische Delegierte muss an jeder Veranstaltung pro 2 Turniertage mindestens 10 Kontrollen durchführen oder durchführen lassen. Von diesen 10 Kontrollen müssen mindestens 5 Passkontrollen sein.

3.2 Passkontrolle

HinweisReglementsgrundlage – GR 6.3 Sportregister

4 Der Pferdepass muss an der Veranstaltung vorgewiesen werden können.

HinweisReglementsgrundlage – GR 6.4 Impfungen

1 Alle Pferde, die an Veranstaltungen gemäss Pt. 1.4 eingesetzt werden, müssen gemäss Weisungen von Swiss Equestrian geimpft sein.

3.2.1 Ablauf der Passkontrolle

Die Jurypräsident:innen legen grundsätzlich fest wer, wo und wann kontrolliert wird (im Normalfall nach dem Zufallsprinzip). Diese Aufgaben können aber auch an die Turniertierärztin oder den Turniertierarzt delegiert werden.

Die Information an die auserwählten Teilnehmer:innen erfolgt durch ein Jurymitglied, die Turniertierärztin oder den Turniertierarzt.

Die Turniertierärztin oder der Turniertierarzt führt eine Identitätskontrolle des Pferdes durch und überprüft den Impfstatus. Die Überprüfung des Impfstatus kann auch durch die ein Mitglied der Jury erfolgen. Impvorschriften siehe Kapitel 3.3.

WichtigPasskontrolle

Die Pässe werden immer vor dem Start kontrolliert.

Ist der Pass nicht in Ordnung, erhält das Reiterpaar keine Starterlaubnis. Pässe mit einem falschen Impfschema werden fotografiert. Der Name des Pferdes, der Name der Reiter:in, sowie die Fotos werden mit dem Bericht der Jury an Swiss Equestrian übermittelt.

TippHinweis

Es ist im Ermessen der Jurypräsident:innen die Möglichkeit zu geben, einen vergessenen Pass noch zu besorgen. Es kann jedoch nicht gestartet werden solange der Pass nicht präsentiert wurde.

3.3 Impfvorschriften

TippReglementsgrundlage – VetR Anhang III

Die Reglementsgrundlage für die Impfvorschriften gegen Pferdeinfluenza bei Pferden ist im Anhang III des Veterinärreglement (VetR) von Swiss Equestrian festgehalten.

WichtigWichtig

Nachfolgende Auffrischungsimpfungen (= Booster, Rappel) müssen mindestens einmal jährlich verabreicht werden, d.h. der Abstand zur vorangegangenen Injektion darf 365 Tage nicht überschreiten. Diese Auffrischungsimpfungen dürfen immer am gleichen Tag durchgeführt werden (z. B. 26. April 2023 – 26. April 2024). Sollten die Abstände übertreten werden, muss eine neue Grundimmunisierung erfolgen.

TippStarterlaubnis

Während 7 Tagen nach der zuletzt durchgeführten Injektion darf das Pferd an keiner Reitsportveranstaltung erscheinen oder teilnehmen (z.B. am Mittwoch geimpft, Teilnahme erst am Donnerstag der darauffolgenden Woche).

Ist eine (neue oder erste) Grundimmunisierung im Gang, darf das Pferd bereits am 8. Tag nach der zweiten Impfung erstmalig starten (z.B. am Mittwoch geimpft, Teilnahme am Donnerstag der darauffolgenden Woche möglich).

3.3.1 Impfschema Pferdeinfluenza

flowchart LR
  A([Pferd vor dem<br>01.01.2013 geboren]) -- Ja --> B([Grundimmunisierung<br>vor dem 01.03.2021<br>angefangen?])
  B -- Ja --> C[Schema A]
  B -- Nein --> D([Grundimmunisierung<br>vor dem 31.12.2023<br>angefangen?])
  D -- Ja --> E[Schema B]
  D -- Nein --> F[Schema C]
  A -- Nein --> D


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Schema A – Grundimmunisierung mit zwei Impfungen

  • (V1) erste Impfung/Injektion;
  • (V2) zweite Impfung/Injektion: im Abstand von mindestens 21 und höchstens 92 Tagen nach der ersten Impfung (V1).

Schema B – Grundimmunisierung mit drei Impfungen (bis 31.12.2023)

  • (V1) erste Impfung/Injektion;
  • (V2) zweite Impfung/Injektion: im Abstand von mindestens 21 und höchstens 92 Tagen nach der ersten Impfung (V1);
  • (V3) dritte Impfung/Injektion: im Abstand von 7 Monaten nach der zweiten Impfung (V2).

Schema C – Grundimmunisierung mit drei Impfungen (ab 01.01.2024)

  • (V1) erste Impfung/Injektion;
  • (V2) zweite Impfung/Injektion: im Abstand von mindestens 21 und höchstens 60 Tagen nach der ersten Impfung (V1);
  • (V3) dritte Impfung/Injektion: im Abstand von höchstens 6 Monaten + 21 Tage nach der zweiten Impfung (V2).

3.4 Vorgehen bei blutenden Pferden

HinweisReglementsgrundlage – GR Anhang III – Vorgehen bei blutenden Pferden

Grundsätzlich muss bei einem Verdacht auf Vorhandensein von frischem Blut am Körper des Pferdes eine Kontrolle durch die Jurypräsidentin oder den Jurypräsidenten oder durch die Turniertierärztin oder den Turniertierarzt erfolgen. Dazu muss das Aufwärmen oder die Prüfung durch eine Jurypräsidentin oder einen Jurypräsidenten unterbrochen werden. Ist die Unterbrechung nicht möglich, muss das Pferd unmittelbar nach Beendigung der Prüfung untersucht werden.

Ist die Ursache der Blutung nicht feststellbar, erfolgt eine weitergehende Untersuchung durch die Tierärztin oder den Tierarzt. Je nach Ort der Blutung am Pferd erfolgt die Disqualifikation oder die Erlaubnis zu starten.

Pferde, bei welchen in Bereichen, auf die üblicherweise vom Pferdesporttreibenden eingewirkt wird (durch Hand, Bein, Sporen, Peitsche oder andere Hilfsmittel), Blut festzustellen ist, sind zu disqualifizieren, respektive nicht starten zu lassen.

Bei einer Blutung ausserhalb des üblichen Einwirkungsbereichs des Pferdesporttreibenden liegt es im Ermessen der verantwortlichen Jurypräsidentin oder Jurypräsidenten zu entscheiden, ob das Pferd zu disqualifizieren ist oder ob es starten, respektive die Prüfung weiterführen darf. Bei dieser Entscheidung wird die Turniertierärztin oder der Turniertierarzt, wenn von der Jurypräsidentin oder dem Jurypräsidenten als notwendig erachtet, beratend hinzugezogen.

Auf Basis der weiteren Untersuchung wird von der Jurypräsidentin oder vom Jurypräsidenten entschieden, ob das Pferd eine Zulassung für weitere Starts erhält.

Der Entscheid der Jurypräsidentin oder des Jurypräsidenten über die Disqualifikation ist gemäss Ziffer 2.4 GR endgültig und kann nicht angefochten werden.

TippBeweisaufnahme
  • Verletzung global fotografieren.
  • Verletzung im Detail fotografieren (wenn möglich mit einem Vergleichspunkt).
  • Mit einem weissen Handschuh (Turniertierarzt oder Turniertierärztin) die Verletzung abstreichen. Blut auf dem Handschuh fotografieren.

3.4.1 Verwahrnungsweg bei blutenden Pferden

flowchart LR
  A(Kontrolle durch JP<br>mit Turniertiarzt<br>oder Turniertiärztin) --> B([im Einwirkungsbereichs<br>des Pferdesporttreibenden?])
  B -- Nein --> C[Im Ermessen JP mit<br>Turniertierartz<br>oder Turniertiärztin<br>ob Starterlaubnis]
  B -- Ja --> D[Disqualifikation]
  D --> E([einsichtig?])
  E -- Ja --> F[Verwarnung ohne<br>gelbe Karte]
  E -- Nein --> G[Verwarnung mit<br>gelber Karte]

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3.5 Medikationskontrollen

TippReglementsgrundlage – VetR 5.3 Medikationskontrollen

Die Reglementsgrundlage für Medikationskontrollen ist unter der Ziffer 5.3 des Veterinärreglement (VetR) von Swiss Equestrian festgehalten.

3.5.1 Ablauf der Medikationskontrollen

Die Jurypräsident:innen legen fest wer, wo und wann kontrolliert wird (im Normalfall nach dem Zufallsprinzip). Allfällige Medikationserklärung werden zumammen mit der MCP-Tierärztin oder dem MCP-Tierarzt überprüft. Ausser den durch das Los bezeichneten Pferden können auch Pferde bestimmt werden (z.B Pferde mit einer Medikationserklärung).

Für jede Kontrolle bestimmt der Jurypräsident oder die Jurypräsidentin eine Person zur aufsicht der Kontrolle. Diese Person kann ein Jurymitglied oder ein Mitglied der Organisationskomitees sein. Diese Person ist vertwortlich für die Verfolgung der ganzen Kontrolle. Vom Zeitpunkt der Information der auserwählten Teilnehmer:innen bis zur Unterschrift des Protokoll verliert diese Person das Pferd nicht mehr aus den Augen.

WichtigWichtig

Die Information an die auserwählten Teilnehmer:innen erfolgt immer durch ein Jurymitglied.